Gesetzliche Informationen
Hinweis zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß
Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:
Als Endverbraucher können Sie Batterien und
Akkus in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich
zurückgeben oder an unsere Versandadresse
zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien
auch in einer kommunalen Sammelstelle
oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien
verkauft werden) zurückgeben.
Zudem
sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Batterien und Akkus,
die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG
überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen
Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für
Quecksilber) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller
vorgenommen werden, wenn folgende
Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber
> 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004
Masseprozent